Honorarkosten für Heilpraktiker für Psychotherapie sind steuerlich absetzbar!

Klienten können die Honorare, die sie für psychotherapeutische Behandlungen gezahlt haben, als sogenannte “Sonderausgaben” in der Steuererklärung geltend machen und somit unter Umständen ihre Steuerlast mindern!
Das Finanzgericht Münster hat entschieden (AZ: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als “außergewöhnliche Belastungen” anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind.
Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern nur darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.

Quelle: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/14568

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